Webinar vom 6. Dezember 2022

Entwicklungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere Leihmutterschaft und «Ehe für alle»

Die Schweiz verfügt über ein strenges Fortpflanzungsmedizingesetz, das seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2001 nur geringfügig revidiert wurde. Nach heutiger Anschauung sind zahlreiche Verbote nicht mehr gerechtfertigt und dienen der Verteidigung bestimmter Vorstellungen von der traditionellen Familie. Ein Fortschritt ist die «Ehe für alle», mit welcher verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende erhalten. Weiterhin verboten sind die Leihmutterschaft und die Eizellenspende. Das Referat illustriert, welche Neuerungen die «Ehe für alle» bringt und mit welchen anerkennungsrechtlichen Fragen und Schwierigkeiten Paare und Personen konfrontiert sind, die im Ausland fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen.

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